AGB
Allgemeine Geschäfstbedingungen für Heilpraktiker für Psychotherapie § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. § 2 Inhalt des Behandlungsvertrages Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft..3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. § 3 Mitwirkung des Patienten Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert. § 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. § 5 Honorarerstattung durch Dritte Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig. § 6 Vertraulichkeit der Behandlung Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird. 2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt. § 7 Rechnungsstellung Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 2.Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. § 8 Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. § 10 Angebot Mein Angebot richtet sich an alle Menschen – ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien oder Paare.Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen. § 11 Terminvereinbarung Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Warteraum Platz. .Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann umgehend zurück. Sie können auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen – auch dann rufe ich Sie umgehend an. § 12 Dauer Eine Sitzung dauert 60 Minuten . § 13 Kostenübernahme Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Bekommen Sie Heilpraktikerkosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen. § 14 Therapie oder Beratung? Die Grenze zwischen Therapie und Beratung ist schwierig zu ziehen, beinhaltet das eine doch immer auch Teile des anderen. Die von mir genannten Methoden setzte ich in meiner therapeutischen Arbeit mit Ihnen ein. Darüber hinaus biete ich Ihnen aber auch Supervision sowie individuelle Beratung (Coaching) zum Erreichen Ihrer privaten oder beruflichen Ziele mithilfe dieser Methoden an.Dieses Angebot richtet sich an Sie als Einzelperson, Paar oder Familie. Möchten Sie mehr über den Einsatz von Beratung / Coaching als unternehmensbezogene Dienstleistung erfahren, rufen Sie mich gerne an.
A llgemeine Geschäfstbedingungen für Heilpraktiker für Psychotherapie § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. § 2 Inhalt des Behandlungsvertrages Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. 2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft..3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. § 3 Mitwirkung des Patienten Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert. § 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. § 5 Honorarerstattung durch Dritte Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig. § 6 Vertraulichkeit der Behandlung Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird. 2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt. § 7 Rechnungsstellung Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 2.Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. § 8 Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen- vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. § 10 Angebot Mein Angebot richtet sich an alle Menschen ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien oder Paare.Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen. § 11 Terminvereinbarung Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Warteraum Platz. .Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann umgehend zurück. Sie können auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen – auch dann rufe ich Sie umgehend an. § 12 Dauer Eine Sitzung dauert 60 Minuten. § 13 Kostenübernahme Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Bekommen Sie Heilpraktikerkosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen. § 14 Therapie oder Beratung? Die Grenze zwischen Therapie und Beratung ist schwierig zu ziehen, beinhaltet das eine doch immer auch Teile des anderen. Die von mir genannten Methoden setzte ich in meiner therapeutischen Arbeit mit Ihnen ein. Darüber hinaus biete ich Ihnen aber auch Supervision sowie individuelle Beratung (Coaching) zum Erreichen Ihrer privaten oder beruflichen Ziele mithilfe dieser Methoden an.Dieses Angebot richtet sich an Sie als Einzelperson, Paar oder Familie. Möchten Sie mehr über den Einsatz von Beratung / Coaching als unternehmensbezogene Dienstleistung erfahren, rufen Sie mich gerne an.
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