Allgemeine Geschäfstbedingungen für Heilpraktiker für Psychotherapie
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als
Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.2.Der
Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung
erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks
Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt,
die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft..3.Der Heilpraktiker
für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu
beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder
Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der
Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen
Erstattung nicht stunden.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und
notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie
sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die
Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist
– beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei
Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht
anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden,
und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über
seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.
§ 7 Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 2.Die Rechnung enthält den
Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu
empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird
damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 10 Angebot
Mein Angebot richtet sich an alle Menschen – ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien oder Paare.Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen,
bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
§ 11 Terminvereinbarung
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu
Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Warteraum Platz. .Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder
hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann umgehend zurück. Sie können auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen
– auch dann rufe ich Sie umgehend an.
§ 12 Dauer
- Eine Sitzung dauert 60 Minuten
§ 13 Kostenübernahme
Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich.
Bekommen Sie Heilpraktikerkosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die
Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.
§ 14 Therapie oder Beratung?
Die Grenze zwischen Therapie und Beratung ist schwierig zu ziehen, beinhaltet das eine doch immer auch Teile des anderen. Die von mir genannten
Methoden setzte ich in meiner therapeutischen Arbeit mit Ihnen ein.
Darüber hinaus biete ich Ihnen aber auch Supervision sowie individuelle Beratung (Coaching) zum Erreichen Ihrer privaten oder beruflichen Ziele mithilfe
dieser Methoden an.Dieses Angebot richtet sich an Sie als Einzelperson, Paar oder Familie. Möchten Sie mehr über den Einsatz von Beratung /
Coaching als unternehmensbezogene Dienstleistung erfahren, rufen Sie mich gerne an.